Kommunaler Corona-Sonderfonds 2021
Verfasst von
AM
Stadt Münster legt Sonderfonds für freie und private Träger von Veranstaltungsstätten und freie Initiativen auf
Dieser Unterstützungsfonds der Stadt Münster hat zum Ziel, einen Beitrag zur Stärkung und Stabilisierung freier nicht institutionell geförderter Kulturspielstätten und Kulturveranstalterinitiativen in diesen herausfordernden Zeiten zu leisten. Davon ausgehend, dass aktuell und auch perspektivisch in der zweiten Jahreshälfte 2021 auskömmliche Einnahmen durch Kulturveranstaltungen nicht zu erreichen sind, will die Stadt Münster mit dieser Unterstützung gezielt dazu einladen und animieren, ein Veranstaltungsangebot aufrecht zu erhalten. Sie will helfen, wirtschaftlich und ökonomisch ansonsten kaum tragfähige Programme und Veranstaltungen realisieren zu können. Und sie möchte dabei insbesondere auch die freien Künstlerinnen und Künstlern aus Münster unterstützen, indem ihnen Auftritts- und Verdienstmöglichkeiten mit marktüblichen Honoraren geboten werden.
Wer ist antragsberechtigt? Welche Voraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind freie und privat getragene Spielstätten/Kulturträger sowie Kulturinitiativen mit Sitz bzw. Arbeitsschwerpunkt in Münster, die
- Kulturpräsentation mit regelmäßigem Engagement Dritter als Hauptbetriebszweck haben,
- ein kontinuierliches Veranstaltungsangebot vorhalten, in den vergangenen Jahren aufgewiesen haben und nachweislich in den kommenden Jahren fortführen wollen,
- keine regelmäßige institutionelle Förderung der Stadt Münster erhalten und
- keine öffentliche Institution bzw. öffentlich getragene Einrichtung sind,
- sich in einer Corona-bedingten wirtschaftlichen Notlage befinden und in der zweiten Jahreshälfte 2021 mindestens eine Veranstaltung mit professionell frei arbeitenden Künstlerinnen, Künstler oder Gruppen insbesondere aus Münster durchführen und dafür ein marktübliches Honorar an die Künstlerinnen und Künstler zahlen.
Bei diesen freien Trägern von Veranstaltungsstätten und Initiativen für kulturelle Veranstaltungen kann es sich z.B. um Theater, Musikclubs, Museen, Kleinkunstbühnen, Konzertveranstalter, Kulturzentren, Kulturvereine handeln. Nicht in Betracht kommen Veranstaltungsstätten mit nichtkünstlerischem Kernbetriebszweck (Gastronomie, Hotels, Buchhandlungen, reine Diskothekenbetriebe etc.)
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Einzelveranstaltungen und Programme, bei denen überwiegend professionell frei arbeitende Künstlerinnen, Künstler oder Gruppen aus Münster beteiligt sind und diesen ein marktübliches Honorar gezahlt wird. Somit sollen auch auch Künstlerinnen und Künstler mittelbar vom "Solidaritätsfonds" profitieren, indem sie Aufführungsmöglichkeiten und damit auch Verdienstmöglichkeiten erhalten. Die Veranstaltungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert werden.
Sollte aufgrund einer zum Zeitpunkt der vorgesehenen Veranstaltung aktuell bestehenden Corona-Schutzverordnung eine Präsenzveranstaltung vor Live-Publikum kurzfristig nicht zulassen, kann das Veranstaltungsangebot auch in digitalem Format in Frage kommen.
Übernommen werden kann außerdem ein im Rahmen von überregionalen Förderverfahren erforderlicher Eigenanteil für die Realisierung von Programmen und Veranstaltungen, wenn dieser durch die Kultureinrichtung/Spielstätte aufgrund der Corona-Pandemie nicht leistbar ist und die Förderung im Sinne der Zukunftsfähigkeit relevant ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Spielstätte/Initiative kann im zweiten Halbjahr 2021 ein Zuwendungsbetrag in Höhe von maximal 10.000 Euro für eine noch nicht durch die Stadt Münster geförderte Veranstaltung gewährt werden.
Wie erfolgt das Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren?
Die Beantragung läuft über das bereitgestellte Antragsformular mit den beizufügenden Antragsunterlagen (Projektbeschreibung und Ausgabe-/Einnahmekalkulation). Die Anträge sind bis spätestens zum 30. September 2021 zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster, Klemensstraße 10, 48143 Münster, kulturamt[-a-t-]stadt-muenster.de.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs beim Kulturamt (Eingangsdatum) bearbeitet bis das zur Verfügung stehende Budget (100.000 Euro) erschöpft ist.
Alle Infos zum Antragsverfahren und die Vordrucke/Formulare findet ihr hier auf der Website des Kulturamtes.
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