NRW-Kulturschecks: Beantragt werden kann ein Zuschuss von 500 Euro für Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte 2026, antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Mehr Info: https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-145/